Wir halten Sie auf dem Laufenden

An dieser Stelle informieren wir Sie regelmäßig über Neuigkeiten aus der Wirtschaft und aus unserem Hause.

 

Handlungsbedarf bei 80% aller privaten Baufinanzierungen älter als 5 Jahre

(bei privaten Baufinanzierungen älter als 8 Jahre - nahezu 95%)

 

Die Prüfung unserer Neuanfragen zum Thema Darlehensverlängerung hat ergeben, dass bei nahezu jeder privaten Baufinanzierung Handlungsbedarf besteht bzw. es zum überwiegenden Teil sogar günstiger gewesen wäre, die Darlehen frühzeitiger auf folgende Punkte prüfen zu lassen:

  • Möglichkeit der Sonderkündigung nach §489 BGB
  • Möglichkeit der vorzeitigen Verlängerung
  • Überprüfung des Tilgungsträgers, bei endfälligen Darlehen (auch Gewerbe) z.B.
    • Lebensversicherung
    • Fondssparplan
    • Bausparvertrag
  • Möglichkeit des Widerrufes wegen Formfehler
  • Erstattung von zusätzlichen, nicht individuellen Darlehengebühren und -kosten

 

Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um das Thema Finanzierung und erörtern mit Ihnen gemeinsam die unterschiedlichen Möglichkeiten frühzeit auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren.